Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.
Hinweise:
- Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
- Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.
Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine/r verhindert, so hat er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass er/sie mit der Anmeldung einverstanden ist.
Kann aus wichtigem Grund keiner der beiden Heiratswilligen die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch eine/n Vertreter/in anmelden. Dann ist von beiden Verlobten je eine separate Einverständniserklärung erforderlich.