Samtgemeinde Gronau

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Eheschließung


Ansprechpartner/in bei der Samtgemeinde Gronau (Leine)
Herr Guido Wennigsen vCard
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4
Am Markt 3
31028 Gronau (Leine)
Telefon: 05182 902-337
Fax: 05182 902-399
E-Mail:


Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.

Hinweise:
  • Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
  • Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.


Voraussetzungen:
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine/r verhindert, so hat er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass er/sie mit der Anmeldung einverstanden ist.
Kann aus wichtigem Grund keiner der beiden Heiratswilligen die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch eine/n Vertreter/in anmelden. Dann ist von beiden Verlobten je eine separate Einverständniserklärung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.
Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie möglichst frühzeitig persönlich im Standesamt nachfragen, was Sie beachten müssen.
Welche Gebühren fallen an?
  • 40 Euro für die Anmeldung der Eheschließung
  • 25 Euro zusätzlich (Niedersachsen), wenn die Eheschließung nicht im Wohnsitzstandesamt durchgeführt wird
  • 80 Euro: wenn ausländisches Recht zu beachten ist
  • 80 Euro: für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen
  • Welche Fristen muss ich beachten?
    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig, u. U. sind Abweichungen bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung möglich.
    Rechtsgrundlage

    §§ 11 ff. PStG, §§ 28,29 PStV


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