Samtgemeinde Gronau

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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Änderung


Ansprechpartner/in bei der Samtgemeinde Gronau (Leine)
Frau Silvia Martin vCard
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 2
Am Markt 3
31028 Gronau (Leine)
Telefon: 05182 902-335
Fax: 05182 902-399
E-Mail:

Herr Guido Brasch vCard
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1
Am Markt 3
31028 Gronau (Leine)
Telefon: 05182 902-336
Fax: 05182 902-399
E-Mail:

Frau Habiba Heto vCard
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1
Am Markt 3
31028 Gronau (Leine)
Telefon: 05182 902-342
Fax: 05182 902-399
E-Mail:

Frau Sabine Koch vCard
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1
Am Markt 3
31028 Gronau (Leine)
Telefon: 05182 902-336
Fax: 05182 902-399
E-Mail:

Frau Susann Ziegenbein vCard
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1
Am Markt 3
31028 Gronau (Leine)
Telefon: 05182 902-342
Fax: 05182 902-399
E-Mail:


Allgemeine Informationen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: ändern

 

Leistungsbeschreibung

Dem Arbeitgeber werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch im zweiten Kalendervierteljahr 2012 zur Verfügung stehen. Wenn bereits eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragt wurde und das Finanzamt eine Bescheinigung über die geänderten ELStAM ausgehändigt hat, sind diese, wie früher die Lohnsteuerkarte 2010, dem Arbeitgeber vorzulegen.

Für den Fall, dass seitens des Finanzamtes keine schriftliche Bescheinigung wegen des beabsichtigten vollelektronischen Verfahrens versendet wurde, wird derzeit geprüft, auf welche Weise auch hier der Lohnsteuerabzug 2012 auf der Grundlage der beantragten Änderung sichergestellt werden kann. Darüber wird die Finanzverwaltung gesondert informieren.

 

 

 

 

 

 

Freigegeben durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); aktualisiert am 09.11.11

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage
Bemerkungen

Freigegeben durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); aktualisiert am 09.11.11

 


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